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Ethikkommission des Landes OÖ![]() Ethikkommission des Landes OÖ | | Kommission | Antragstellung | Geschäftsordnung | Wo sind wir | Links | @-Kontakt | ![]() Örtliche ZuständigkeitDie Ethikkommission des Landes Oberösterreich beurteilt gemäß § 41b Abs. 1 AMG als anerkannte Leitethikkommission Anträge von multizentrischen klinischen Prüfungen.Für monozentrische klinische Prüfungen gemäß AMG sowie für Prüfungen gemäß MPG oder sonstigen ethischen Beurteilungen erstreckt sich die Zuständigkeit auf:
Fachliche Zuständigkeit:Die Ethikkommission des Landes Oberösterreich ist für klinische Prüfungen von Arzneimitteln, von Medizinprodukten sowie die Beurteilung vor der Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandter medizinischer Forschung am Menschen zuständig. Sie beurteilt die ihr vorgelegten Projekte unter Beachtung der Grundsätze der Deklaration von Helsinki, der EC-GCP, der ICH-GCP und unter Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen auf ihre ethische Unbedenklichkeit. |
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